Grüne Parklets

Die nächste Einreichfrist für Grüne Parklets ist im Oktober 2024.

Grüne Parklets in der Parkspur schaffen Begegnungsorte in den Wiener Grätzln mit viel Grün für ein angenehmes Klima auch an heißen Tagen. Eure kreativen Ideen sind gefragt!

Wien verfolgt mit der Smart City Rahmenstrategie, der Kinder- und Jugendstrategie und dem Stadtentwicklungsplan 2025, das Ziel, eine lebenswerte und sozial inklusive Stadt mit wohnungsnahen Grün- und Freiräumen für alle, engagierten Bewohner*innen und starken Gemeinwesen zu sein. Grüne Parklets leisten hierzu einen Beitrag.

Wenn euer Parklet:

  • kreativ, funktional und mit viel Grün gestaltet ist
  • andere motiviert mitzumachen
  • das Zusammenleben im Grätzl fördert
  • keine kommerziellen Zwecke verfolgt
  • realistisch im vorgesehenen Zeitraum umsetzbar ist

Dann seid ihr bei Grüne Parklets richtig!

Ihr habt viele Ideen, aber seid handwerklich nicht ganz so geschickt? Wir helfen euch mit RONJA, einem modularen Parklet!

Mitmachen können alle in Wien lebenden Menschen, die sich mit begrünten Parklets für ein gutes Zusammenleben und mehr Aufenthaltsqualität in Wiens Straßen engagieren wollen.

Das umfasst unter anderem Einzelpersonen, Hausgemeinschaften, Nachbarschafts- und Grätzlinitiativen, Vereine, Schulen, Kindergärten und –gruppen, lokale Kleinunternehmen aber auch soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen.

  1. Ihr reicht eure Idee für ein begrüntes Parklet mit diesem Formular ein.
  2. Eine Jury wählt Projekte entsprechend den Einreichkriterien aus.
  3. Wenn euer Projekt ausgewählt wurde, vereinbaren wir die weiteren Schritte der Umsetzung.
  4. Die Umsetzung des Projekts kann losgehen.

Die Umsetzung aller Aktionen 2024 muss im Jahr 2024 abgeschlossen sein. Weitere Informationen findet Ihr bei den Teilnahmebedingungen.

Das Team der Grätzloase begleitet ausgewählte Projekte bei allen wichtigen Schritten der Umsetzung.

 

Wir unterstützen euch …

  • … bei der Finanzierung mit bis zu € 5.000,00 brutto und bei RONJAS mit bis zu € 1.200,00 brutto.
  • … mit einem vorhandenen Parklet, so verfügbar und für euren Aufstellungsort geeignet.
  • … mit fachlicher Beratung hinsichtlich Projektentwicklung, Genehmigungen usw.
  • … bei der Bewerbung des Projekts.

Ihr seid verantwortlich für …

  • … Planung, Organisation und Durchführung des Projekts.
  • ... die Suche nach Unterstützer*innen und weiteren Mitmachenden.
  • … Beschaffung und Herstellung sowie Auf- und Abbau des Parklets.
  • … Bewerbung des Parklets bzw. darauf stattfindender Veranstaltungen.

RONJA - DAS MODULARE PARKLET

Ihr habt großartige Ideen, wie ihr mit einer Grätzloase eure Nachbarschaft beleben könntet, aber es fehlt euch an gestalterischem Know-How oder baulichem Geschick? Keine Sorge! RONJA steht euch zur Seite!

Inspiriert von Ronja Räubertochter schafft ihr mit RONJA eine grüne Wildnis mitten in der Stadt – und das ganz ohne handwerkliches Geschick und gestalterisches Talent!

Mit RONJA stellen wir euch eine Grätzloase direkt vor die Haustür. Ihr könnt dafür aus verschiedenen vorgefertigten Varianten wählen und euch überlegen, wie ihr eure Grätzloase begrünen und welche Veranstaltungen ihr für die Nachbarschaft planen möchtet.

Grüne Parklets in Wien

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Parklet?

Ein Parklet ist eine öffentlich zugängliche Gemeinschaftsterrasse, die in einer Parkspur errichtet wurde. Ein Parklet darf keine kommerziellen Zwecke verfolgen und alle von der Grätzloase unterstützen Parklets müssen ganzjährig mit Grünpflanzen ausgestattet sein.

Weitere Informationen findet ihr im Folder "Belebte Freiräume" der MA 28

Was muss ich bei der Umsetzung eines Parklets berücksichtigen?

Um ein Parklet aufstellen zu dürfen, muss eine Genehmigung bei den Magistratsabteilungen MA46 und MA28 erwirkt werden. Dies kann vom Datum der Antragstellung erfahrungsgemäß zwischen vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen.

BITTE BEACHTET: Der/die Antragsteller*in muss über eine gemeldete Adresse am Aufstellungsort verfügen (Wohnadresse, Vereins- oder Unternehmenssitz etc.)

Ein Parklet kann zudem nicht auf einem Anrainer*innenstellplatz umgesetzt werden.

Ihr könnt auch ohne Unterstützung durch die Grätzloase eine solche Genehmigung beantragen und ein Parklet aufstellen. Die wichtigsten Informationen zur Umsetzung eines Parklets findet ihr im Folder „Belebte Freiräume“ der MA 28

Ist für die Fläche eine Gebrauchsabgabe zu zahlen?

Nein, zu bezahlen sind nur die Genehmigungsgebühren.

Auf welche baulichen Vorgaben muss ich bei der Planung achten?

Welche Maße darf ein Parklet haben?

Parklets dürfen bei Längsparkern max. 10 Meter lang sein und bei Querparkern die Fläche von max. zwei Stellplätzen (ca. 20 m2) beanspruchen. Es empfiehlt sich eine  modulare Bauweise. Dies erleichtert Transport und eventuelle Lagerung.

Abstand zur Fahrbahn & Verkehr
Zur Fahrbahn ist ein Abstand von 30 cm einzuhalten. Im Falle eines Rad­streifens auf Seite des Parklets beträgt dieser Abstand 60 cm.

Parklets müssen sowohl zum fließenden als auch zum ruhenden Verkehr (parkende KFZ`s) baulich abgegrenzt sein. Diese Abgrenzung soll 1,20 m hoch sein.

Bodenkonstruktion

Aus Gründen der Barrierefreiheit muss eine Bodenkonstruktion gebaut werden, die an den Gehsteig anschließt.

Beschattung
Die Höhe einer Beschattungskonstruktion sollte mind. 2,50m betragen und muss zusätzlich von der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) mitbewilligt werden.

Begrünung
Vergesst nicht, auch euer Begrünungskonzept für das Parklet in euren Unterlagen bzw. Skizzen kenntlich zu machen.

Alle behördlichen Informationen findet ihr im Folder „Belebte Freiräume“ der MA 28

Wie baue ich ein Parklet?

Für den Parklet-Bau haben wir einige Tipps für euch zusammengestellt: Leitfaden zum Parklet-Bau

Zusätzliche Informationen zum Thema Beschattung bietet die Broschüre Wiener Schatten.

Solltet ihr für den Parklet-Bau professionelle Unterstützung, z.B. durch eine/n Tischler*in benötigen, können entsprechende Kosten im Rahmen der Grätzloase abgerechnet werden.

Wie kann ich einreichen?

Für die Einreichung kann das Einreichformular genutzt werden.

Wann kann ich einreichen?

Es kann, so nicht anders kommuniziert, laufend eingereicht werden. Wir empfehlen, rechtzeitig zu den veröffentlichten Fristen einzureichen, da nach diesen die Fachjury tagt.

Einreichungen werden ohne Ausnahme bis zum Stichtag der Einreichfrist der nächstliegenden Jurysitzung zugewiesen. Die Jurysitzungen finden im Zeitraum von Oktober bis März dreimal jährlich statt. Ihr bekommt ca. 6 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist mitgeteilt, ob euer Projekt ausgewählt wurde.  

Brauche ich eine Gruppe oder kann ich auch alleine einreichen?

Es können sowohl Einzelpersonen als auch mehrere Personen gemeinsam einreichen. Wir empfehlen, die Aktion gemeinsam mit anderen Personen durchzuführen, um Aufwand und Verantwortung zu teilen.

Kann ich mehrere Aktionen bzw. Projekte gleichzeitig einreichen?

Es ist ratsam mehrere Aktionen oder Projekte, die im selben Zeitraum bzw. am selben Ort stattfinden, zu einer Einreichung zusammen zu führen und gesammelt zu übermitteln.

Bei der Einreichung von mehreren Aktionen oder Projekten sollte sich ein übergreifendes Konzept erkennen lassen.

Wie viel Zeit habe ich für die Umsetzung?

Das Projekt muss im Jahr der Einreichung umgesetzt und abgeschlossen werden. Sie muss zudem gänzlich rückbaubar sein bzw.

muss der Ursprungszustand des betreffenden öffentlich zugänglichen Freiraumes nach Aktionsende wieder hergestellt werden.

Welche Kosten können über die Grätzloase abgerechnet werden?

Zu den abrechenbaren Kosten zählen vor allem Aufwände für Material, Materialtransporte, Genehmigungen, Versicherungen, Öffentlichkeitsarbeit u.Ä. Dienstleistungen können abgerechnet werden, sofern es sich hierbei um fachliche Expertisen handelt, die für die Umsetzung der Aktion bzw. des Projekts benötigt werden.

Nicht abgerechnet werden können sämtliche von den Einreicher*innen selbst erbrachte Leistungen wie z.B. Organisationsaufwand und laufende Infrastrukturkosten wie z.B. für Internet, Strom, Telefon usw. Ebenfalls nicht abrechenbar sind Ausgaben für Alkohol, den Kauf von Werkzeugen und Selbstverpflegung.

Muss ich Kosten vorfinanzieren?

Wir können dich ab erfolgter Auswahl durch die Grätzloasen-Jury unterstützen und Auslagen gegen Vorlage entsprechender Rechnungs- und Zahlungsbelege rasch rückerstatten.

Nach Absprache mit uns können Rechnungen auch direkt durch den Verein Lokale Agenda 21 Wien beglichen werden.

Was passiert mit gebrauchten oder gekauften Sachgütern, Materialien u.ä. nach der Aktion?

Sachgüter, die mit den Mitteln der Grätzloase finanziert wurden, gehen in das Eigentum des Vereins Lokale Agenda 21 Wien über. Sie müssen, wenn nicht anders vereinbart, an diesen zurückgestellt werden.

Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Aktion erstanden werden, stehen im Eigentum der LA 21.

Nach Ende des Projekts werden diese nach Möglichkeit von der LA 21 zum Wiedergebrauch weitervermittelt bzw. müssen an diese retourniert werden. Verschleißgegenstände sind hiervon ausgenommen.

Die Grätzloase verfügt über diverses Equipment, dass für Gräzloasen Aktionen bzw. Projekte kostenfrei entliehen werden kann. Dazu zählen etwa Verkehrsschilder, Liegestühle und Klappsessel, Kinderspielzeug und -bücher sowie Sonnenschirme.

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max. € 5.000,- brutto

Max. € 1.200,- brutto

Dateianlagen

Gilt für ALLE Uploads:

max. 5MB pro Datei
Bilder max. 3000 x 3000 Pixel

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Skizziere das Parklet, Straßen­möbel, die Veranstaltungs­aufbauten etc.

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Grätzloase ist eine gemeinsame Initiative von: