Grätzl Leben

Die nächste Einreichfrist für Grätzlleben ist im Oktober 2024.

Grätzlleben eröffnet neue Möglichkeiten, Wiens Freiräume zu nutzen und euer Grätzl mitzugestalten. Egal ob Wohnstraßenbelebung, Begrünungsaktionen, Nachbarschaftsfeste oder nachhaltige Stadtmöbel - eure kreativen Ideen sind gefragt!*

Grätzlleben ist ein Schwerpunkt des Aktionsprogramms Grätzloase. Entsprechend der Smart City Rahmenstrategie und dem Stadtentwicklungsplan 2025 möchte Grätzlleben die Beteiligung von engagierten Bürger*innen im öffentlich Freiraum stärken.

* Parklets sind hiervon ausgenommen. Diese bitte bei Grüne Parklets einreichen!

Wenn eure Aktion / euer Projekt:

  • neue und kreative Möglichkeiten eröffnet, den öffentlich zugänglichen Freiraum zu nutzen
  • offen und einladend für weitere Grätzlbewohner*innen ist
  • zu einer nachhaltigen Aufwertung des Grätzl beiträgt
  • keine kommerziellen Zwecke verfolgt
  • zeitlich befristet und realistisch im vorgesehenen Zeitraum umsetzbar ist
  • im Falle von baulichen Konstruktionen vollständig rückbaubar ist

… dann seid ihr bei Grätzlleben richtig!

Mitmachen können alle in Wien lebenden Menschen, die sich für nachhaltige und kreative Angebote in Wiens Freiräumen engagieren wollen.

Das umfasst unter anderem Einzelpersonen, Hausgemeinschaften, Nachbarschafts- und Grätzlinitiativen, Vereine, Schulen, Kindergärten und –gruppen, lokale Kleinunternehmen aber auch soziale Organisationen und Bildungseinrichtungen.

  1. Ihr reicht eure Idee für eine Aktion oder Projekt mit diesem Formular (ab 5.2.24) ein.
  2. Eine Fachjury wählt Aktionen und Projekte entsprechend den Einreichkriterien aus.
  3. Wenn eure Aktion oder Projekt ausgewählt wurde, vereinbaren wir die weiteren Schritte der Umsetzung.
  4. Die Umsetzung der Aktion oder des Projekts kann losgehen.

Die Umsetzung aller Aktionen und Projekte für 2024 müssen im Jahr 2024 abgeschlossen werden. Weitere Informationen findet Ihr bei den Teilnahmebedingungen.

Ausgewählte Aktionen setzen wir gemeinsam um.

Wir begleiten und unterstützen Euch …

  • … bei der Finanzierung der Aktion mit bis zu € 5.000,00 brutto.
  • … mit fachlicher Beratung hinsichtlich Projektentwicklung, Genehmigungen usw.
  • … bei der Bewerbung der Aktion oder Projekts.
  • …mit Equipment, welches ihr bei uns borgen könnt.

Ihr seid verantwortlich für …

  • … Planung und Organisation der Aktion oder des Projektes
  • … Unterstützer*innen und weitere Mitmachende gewinnen.
  • … Bewerbung der Aktion oder Projekts.
  • … Durchführung der Aktion oder Projekts.

Häufig gestellte Fragen

Was genau bedeutet "öffentlich zugänglicher Freiraum"?

Wir verstehen darunter städtische Räume im Freien, die für alle zugänglich sind. Dazu zählen z.B. Straßen, Plätze, Parkstreifen oder Gehsteige.

Räume, die überwiegend öffentlich zugänglich sind, aber dem Privatrecht unterliegen,

könnt Ihr mit dem Einverständnis der Eigentümer*innen ebenfalls zu einer Grätzloase werden lassen. Hierzu zählen z.B. Innenhöfe von Gemeindebauten, die temporäre Nutzung von Privatstraßen für Veranstaltungen oder die Zwischennutzung von Baustellenlücken und Brachland.

Was muss ich bei der Umsetzung von Aktionen oder Projekten im öffentlichen Raum beachten?

Für Aktionen bzw. Projekte, die im öffentlichen Raum stattfinden, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Magistratsabteilung. Die Zuständigkeit kann je nach Art des Vorhabens sowie der Örtlichkeit variieren.

Zusätzlich kann eine Genehmigung nach dem Veranstaltungsgesetz bei der MA36 erforderlich sein.

Weiterführende Informationen finden sich im Leitfaden für Aktionen im Straßenraum

Wie kann ich einreichen?

Für die Einreichung kann das Einreichformular genutzt werden.

Wann kann ich einreichen?

Es kann, so nicht anders kommuniziert, laufend eingereicht werden. Wir empfehlen, rechtzeitig zu den veröffentlichten Fristen einzureichen, da nach diesen die Fachjury tagt.

Einreichungen werden ohne Ausnahme bis zum Stichtag der Einreichfrist der nächstliegenden Jurysitzung zugewiesen. Die Jurysitzungen finden im Zeitraum von Oktober bis März dreimal jährlich statt. Ihr bekommt ca. 6 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist mitgeteilt, ob eure Aktion oder Projekt ausgewählt wurde.  

Brauche ich eine Gruppe oder kann ich auch alleine einreichen?

Es können sowohl Einzelpersonen als auch mehrere Personen gemeinsam einreichen. Wir empfehlen, die Aktion oder das Projekt gemeinsam mit anderen Personen durchzuführen, um Aufwand und Verantwortung zu teilen.

Kann ich mehrere Aktionen bzw. Projekte gleichzeitig einreichen?

Es ist ratsam mehrere Aktionen, die im selben Zeitraum bzw. am selben Ort stattfinden, zu einer Einreichung zusammen zu führen und gesammelt zu übermitteln.

Bei der Einreichung von mehreren Aktionen bzw. Veranstaltungen sollte sich ein übergreifendes Konzept erkennen lassen.

Wie viel Zeit habe ich, um die Aktion bzw. das Projekt umzusetzen?

Die Aktion oder das Projekt muss im Jahr der Einreichung umgesetzt und abgeschlossen werden. Sie muss zudem gänzlich rückbaubar sein bzw.

muss der Ursprungszustand des betreffenden öffentlich zugänglichen Freiraumes nach Beendigung der Aktion oder des Projekts wieder hergestellt werden.

Welche Kosten können über die Grätzloase abgerechnet werden?

Zu den abrechenbaren Kosten zählen vor allem Aufwände für Material, Materialtransporte, Genehmigungen, Versicherungen, Öffentlichkeitsarbeit u.Ä. Dienstleistungen können abgerechnet werden, sofern es sich hierbei um fachliche Expertisen handelt, die für die Umsetzung der Aktion bzw. des Projekts benötigt werden.

Nicht abgerechnet werden können sämtliche von den Einreicher*innen selbst erbrachte Leistungen wie z.B. Organisationsaufwand und laufende Infrastrukturkosten wie z.B. für Internet, Strom, Telefon usw. Ebenfalls nicht abrechenbar sind Ausgaben für Alkohol, den Kauf von Werkzeugen und Selbstverpflegung.

Muss ich Kosten vorfinanzieren?

Wir können dich ab erfolgter Auswahl durch die Grätzloasen-Jury unterstützen und Auslagen gegen Vorlage entsprechender Rechnungs- und Zahlungsbelege rasch rückerstatten.

Nach Absprache mit uns können Rechnungen auch direkt durch den Verein Lokale Agenda 21 Wien beglichen werden.

Was passiert mit gekauften Sachgütern nach Abschluss der Aktion bzw. des Projekts?

Sachgüter, die mit den Mitteln der Grätzloase finanziert wurden, gehen in das Eigentum des Vereins Lokale Agenda 21 Wien über. Sie müssen, wenn nicht anders vereinbart, an diesen zurückgestellt werden.

Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Aktion erstanden werden, stehen im Eigentum der LA 21.

Gegenstände, die mit den Mitteln der Grätzloase finanziert wurden, gehen in das Eigentum des Vereins Lokale Agenda 21 Wien über. Sie müssen, wenn nicht anders vereinbart, nach Ende der Aktion bzw. dem Projekt an diesen zurückgestellt werden. Sämtliche Materialien werden nach Möglichkeit zum Wiedergebrauch weitervermittelt. Verschleißgegenstände sind hiervon ausgenommen.

Die Grätzloase verfügt über diverses Equipment, dass für Grätzloasen Aktionen bzw. Projekte kostenfrei entliehen werden kann. Dazu zählen etwa Verkehrsschilder, Liegestühle und Klappsessel, Kinderspielzeug und -bücher sowie Sonnenschirme.

Einreichformular

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Unsere Aktion

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max. € 5.000,- brutto

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Dateianlagen

Gilt für ALLE Uploads:

max. 5MB pro Datei
Bilder max. 3000 x 3000 Pixel

Markiere den Ort, wo Deine Aktion oder Projekt stehen / stattfinden soll

Skizziere die Straßen­möbel, die Veranstaltungs­aufbauten etc.

Sicherheit und Datenschutz
Was ist die Summe aus 7 und 7?

BEVOR IHR EURE EINREICHUNG ABSCHICKT, PRÜFT BITTE NOCHMAL OB
DIE GESAMTEN TEXTE DA SIND! MANCHE FELDER SIND LIMITIERT

Grätzloase ist eine gemeinsame Initiative von: